LAWINFO

Statuten

QR Code

Rechtsnatur und Form

Rechtsgebiet:
Statuten
Stichworte:
Statuten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rechtsnatur

Die Statuten wechseln vom Gesellschaftervertrag der Gründer (Gründerstatut mit Entstehungsfunktion) nach Gesellschaftsgründung zu einer autonomen Satzung (Organisationsfunktion).

Form

Für den Gesellschaftsvertrag der Gesellschaften rechtsgemeinschaftlicher Art (Statuten i.w.S.) gilt Formfreiheit; er kann also schriftlich, mündlich oder gar konkludent geschlossen werden; allerdings wird von den Parteien vielfach die Schriftlichkeit als gewillkürte Form verlangt.

Bei der AG und der GmbH ist die Gründung mit der vor einem Notar öffentlich zu beurkundenden Feststellung der Gründer verbunden, dass alle Kapitalanteile gezeichnet und liberiert worden sind, die Statuten (i.e.S.) genehmigt und die vorgeschlagenen ordentlichen Organe gewählt werden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.